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Die nutzung und der schutz der sache im gesamteigentum

2021
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Advisor: Prof. Dr. Mehmet Serkan Ergüne

Abstract (EN)

Nach Anzahl der Eigentümer gibt es zwei Typen des Eigentumsrechts: Alleineigentum und Gemeinschaftliches Eigentum. Das TMK (Türkisches Zivilgesetzbuch) sieht zwei Typen des gemeinschaftlichen Eigentums vor: das Miteigentum und das Gesamteigentum. Gemäß Art. 701 Abs. 1 TMK ist das Eigentum der Personen, die eine Sache durch Gesetzesvorschrift oder durch Gesetz vorgesehenen Vertrag als Gemeinschaft besitzen, Gesamteigentum. Gemäß Art. 702 Abs. 1 TMK richten sich die Rechte und Pflichten der Gesamteigentümer nach den Regeln, unter denen ihre gesetzliche oder vertragsmäßige Gemeinschaft steht. Gemäß Art. 702 Abs. 4 TMK kann jeder Gesamteigentümer den Schutz der Sache im Gesamteigentum gewährleisten. In dieser Arbeit, die die Nutzung und den Schutz der Sache im Gesamteigentum untersucht, werden die Geschichte, die Struktur und die Formen der Arten des Gesamteigentums, die Ordnung im Hinblick auf die Nutzung der Sache in Bezug auf die einzelnen Rechtsverhältnisse und die Möglichkeiten eines jeden Gesamteigentümers zum Schutz der Sache aufgezeigt.

Author

Dr. Abdullah Furkan Korkmaz

How to Cite

Abdullah Furkan Korkmaz (Master Thesis). Die nutzung und der schutz der sache im gesamteigentum, 2021, İstanbul University.

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